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Die Straßenverkehrsordnung schreibt eine den Verhältnissen angepasste Fahrweise vor.
Deshalb sollte auf Straßen, bei denen mit Wildwechsel zu rechnen ist, eine verhaltene Fahrweise praktiziert werden.
Sollte Wild in Sicht kommen, ist das Fahrzeug ohne jegliche Ausweichmanöver abzubremsen.
Wie beim sprichwörtlichen Unglück kommt auch beim Wild selten ein Tier allein.
Sollte es trotz umsichtiger Fahrweise zu einem Unfall mit Wildbeteiligung kommen, ist wie folgt vorzugehen:
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